Osterfeuer, Sonnwendfeuer

entnommen einer Facebook-Seite …

Osterfeuer, Sonnwendfeuer und andere Freudenfeuer, etc. … in dem aufgeschichteten Reisig suchen kleine Wildtiere  Schutz …

Lassen Sie es nicht zur Todesfalle werden!

Rechtzeitiges Umschichten rettet Leben!!!

Für euch das Osterfeuer, für uns die Betten —

wird vorher gewendet, können wir uns retten.

Wichtig!!!

Morgens umschichten, vor dem Abbrennen am Abend!

Qualvolle Einschläferung

… leider kein Einzelfall!

entnommen der Homepage über T61, http://haustierratgeber.info

Dieser Beitrag wurde von mir teilweise wörtlich übernommen oder aber auch mit eigenen Worten zusammengefasst und wiedergegeben.

Wenn Sie schon den schweren Weg zum Einschläfern eines Tieres gehen müssen, sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt ab, dass Sie auf jeden Fall bei Ihrem Tier bleiben dürfen und achten Sie darauf, dass VOR der eigentlichen „Todesspritze“ eine Narkose-Injektion verabreicht wird.

Zur Euthanasie gibt es verschiedene Injektionsarten, z. B. in Herz, Bauchraum,Lunge, usw.

Alle diese Arten der Injektion wurden früher (und bei manchen Tierärzten verbotenerweise bis heute) mit dem extrem brennenden und auch alle Muskeln  (nicht das Gehirn!) lähmendem T61 durchgeführt, so dass man kaum sieht, wie sehr das Tier leidet!

Wenn man so euthanisiert, ist selbst das Sterben an den schlimmsten Tumorschmerzen noch die kleinere Hölle.

Erstinjektion in die Brusthöhle  (Lunge/ Herz) ist purer Sadismus – T61 ist ein Folterpräparat.

Dieses Mittel ist inzwischen nur noch erlaubt in Verbindung mit einer vorherigen tiefen Narkose, auf deren Eintreten mancher Tierarzt aus Zeitgründen nicht lange genug wartet und es auf Grund dessen oft genug noch einmal zum Erbrechen kommt. Leider wird der Euthanasievorgang nicht von allen Tierärzten und Tierkliniken routinemäßig mit vorheriger Narkos durchgeführt. Der Halter sollte eine vorherige Narkose auf  jeden Fall verlangen!!!

Die verherenden Auswirkungen von T61 gibt es bei modernen Mitteln wie  Nacoreen (Pentobarbital) usw. nicht mehr.

Jeder Halter sollte am Besten seinen Tierarzt vorher fragen welches Mittel er zum Einschläfern nimmt und es sich ev. auch zeigen lassen bevor er sein Tier einschläfern lässt. Ist es T61 sollte er die Praxis oder Tierklinik mit seinem Schützling schleunigst verlassen.

Um mit Pentobarbital zu arbeiten, muss der Tierarzt über eine BMT-Zulassung (Betäubungsmittel-Zulassung) verfügen, ansonsten kann er dieses Mittel nicht beziehen. Die meisten Tierärzte sind im Besitz einer solchen Zulassung.

T61 fällt nicht unter die Bestimmungen der BMT-Richtlienien und ist somit für alle Tierärzte zugängig.

Dazu kommt außerdem, dass T61 erheblich billiger ist.

 T61 ist ein Folterpräparat zur Euthanasie und quält unsere Tiere bei vollem Bewusstsein zu Tode!

T61 besteht aus einem lähmenden Gift, das kreislaufstabiele Tiere innerhalb von 10 bis 14 Sekunden total lähmt und es ihnen nicht mehr möglich macht ihre „brennenden Qualen“  unter Atemlähmung während der Erstickung, hinauszuschreien. So sieht alles sehr friedlich aus und keiner merkt wie sehr sie leiden.  Ein Grund, warum Ärzte vor zig-Jahren glaubten, dass es sich um einen Bewusstseinsverlust handeln würde.

Hat das Tier aber einen schwachen Kreislauf tritt nach der Injektion von T61 die Wirkung verzögert ein und die Tiere schreien laut und schrill, ringen mit sperrangelweit aufgerissenem Maul nach Atemluft und reißen die Augen weit auf vor Angst, Schmerz und Krämpfen.

Die Zulassung von T61 muß dringend rückgängig gemacht werden, da es unsere Tiere quält wie es schlimmer nicht sein könnte!

Der Grund warum wir nun alle zusammen auf die Barrikaden gehen müssen, damit dieses Gift augenblicklich aus dem Verkehr gezogen wird, da es sich hier um ein totgeschwiegenes Leid handelt,  das kaum jemand kennt!

Es gibt leider einige „schwarze Schafe“ auch unter den Tierärzten, denen der Verstand oder die Liebe zu den Tieren fehlt und die glauben, sie handeln straffrei, wenn sie in ein lebendes Tier T61 hineinjagen als wäre es gefühlloser Abfall!

T61 enthält kein Betäubungsmittel und fällt daher auch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, weshalb die Nachweispflicht für Tiermediziner entfällt. Und vor allem ist es auch noch kostengünstig!

Diejenigen, die es verwenden, äußern sich in etwa so: „Ohne Narkose gehts schneller“ oder „das Tier wird nun narkotisiert“, und ziehen T61 auf, wonach „Ruhe in 15 Sekunden ist“ und es muß nicht erst 10 bis 20 Minuten gewartet werden bis das Tier im Narkosetiefschlaf ist, vorausgesetzt es hat geklappt, das stille Quälen.

Tiere, die vom Tierarzt aus Unwissenheit oder Gleichgültigkeit auf diese Art hingerichtet werden, sind die Ärmsten aller Armen, denn sie erleiden den schrecklichsten Tod, den es gibt. Sie werden von einem Fraßgift „aufgefressen“, bzw. in wenigen Minuten verätzt. Alle Organe und auch das Blut lösen sich auf und das bei vollem Bewusstsein!

Wenn die brennende Qual und die Lähmung zuerst über die Gliedmaßen bis in den Rumpf und anschließend in die Atemmuskulatur gelangt und eine totale Atemblockade eintritt, dauert der schreckliche Todeskampf ab der Atemlähmung für diese erbarmungswürdigen Geschöpfe nochmal 2 – 3 Minuten bis der Herzinfarkt und anschließend der langersehnte Hirntod eintritt.

Diese Informationen sollen zur Aufklärung Aller beitragen und insbesondere Tierbesitzer warnen, aber auch Proteste auslösen, da dieses Leid dann nicht mehr totgeschwiegen sondern öffentlich wird  und T61 hoffentlich endlich verboten wird.

Hinter den Kulissen werden jedoch weiterhin Tiere grausam und langsam mit T61 zu Tode gequält werden, solange noch bis dieses Mittel endlich vom Markt genommen wird.

Lassen wir die Ärmsten aller Armen,

die Euthanasietiere,

nicht im Stich!